Über die Kanzlei Heynemann
Wir sind Fachanwälte für Medizinrecht und Versicherungsrecht. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten in Fragen zum Arzthaftungsrecht, Arzneimittelrecht, zur Medizinproduktehaftung sowie Personenschadensrecht und im Geburtsschadensrecht. Seit 2007 vertritt unsere Anwaltskanzlei Patienten und Sozialversicherungsträger bundesweit – von der Prüfung der Erfolgsaussichten bis hin zur Geltendmachung ihrer Rechte, gerichtlich und außergerichtlich.
Einer unserer Arbeitsschwerpunkte liegt auf dem Geburtsschadensrecht. Hier vertreten wir bundesweit Patient*innen und Betroffene, die aufgrund eines Ärztefehlers oder einer fehlerhaften Behandlung vor oder während der Geburt einen Geburtsschaden erlitten haben.
Vertrauensvolle Zusammenarbeit
Arzthaftungsfehler und Schäden im Bereich der Medizinproduktehaftung sind hoch sensible Themen. Deshalb legen unsere Anwälte größten Wert auf eine persönliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Dazu gehört für uns neben einer kostenfreien Erstberatung die exakte Erfassung Ihrer Krankengeschichte sowie die Einholung aller erforderlichen medizinischen Unterlagen, auf deren Basis wir das tatsächliche Vorliegen von Arztfehlern oder Medizinproduktefehlern prüfen. Nur so können wir begutachten, ob der entstandene Gesundheitsschaden auf einem Fehler beruht und dieser auch nachgewiesen werden kann.
Erfolg in über 80% aller Fälle
Dank unserer langjährigen Erfahrung im Medizinrecht, Geburtsschadensrecht und im Arzthaftungsrecht konnten wir in über 80% aller an uns übertragenen Fälle einen Erfolg zu Gunsten unserer Mandant*innen erzielen – entweder durch einen gewonnenen Prozess oder durch einen Vergleichsabschluss. Wenn auch Sie nach einer ärztlichen Behandlung einen gesundheitlichen Schaden davongetragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung.
Das sagen unsere Mandant:innen
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Wir freuen uns über diverse Nennungen und Auszeichnungen
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