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Medizinrecht Heynemann: Ihr Anwalt für Behandlungsfehler, Geburtsschäden, Arzthaftungsrecht - Kontaktieren Sie uns

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Kanzlei für Medizinrecht
Jörg F. Heynemann
Brunnenstraße 37
10115 Berlin

Ihr Anwalt für Medizinproduktehaftung in Berlin

Herzschrittmacher, Hüftprothesen, künstliche Kniegelenke, synthetische Bandschreiben, Brustimplantate oder künstliche Linsen: Medizinprodukte sind aus der heutigen modernen Medizin nicht mehr wegzudenken. Sie alle sollen dazu beitragen, Erkrankungen zu heilen oder Leiden zu lindern. Treten bei ihrem Einsatz jedoch Fehler auf oder sind die Medizinprodukte fehlerhaft, hat dies nicht selten schwerwiegende, auch lebensbedrohliche Folgen für die Betroffenen. Genau diesem Umstand widmet sich die Medizinproduktehaftung – das Schwergebiet unserer Kanzlei für Medizinrecht.

Wenn Sie möglicherweise von einem Fall im Bereich der Medizinproduktehaftung betroffen, sollten Sie so schnell wie möglich einen Fachanwalt für Medizinrecht zu Rate ziehen. Das Medizinrecht sieht in diesen Fällen Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche vor, die von existentieller Bedeutung dafür sein können, wie Sie Ihr zukünftiges Leben gestalten. Wichtig ist hier, dass nicht nur die Hersteller des betroffenen Medizinproduktes haftbar zu machen sind, sondern auch der behandelnde Arzt und das Krankenhaus. Aus dem fehlerhaften Einsatz eines Medizinproduktes können sich auch weitere Ansprüche ergeben.

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Was ist ein Medizinprodukt?

Das Medizinprodukterecht ist komplex. Allein die in §3 MPG (Medizinproduktegesetz) geregelten Definitionen und Begriffsbestimmungen erstrecken sich über vier Seiten. Verkürzt lässt sich ein Medizinprodukt wie folgt definieren:
Medizinprodukte sind einzeln oder miteinander verbunden verwendete Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen sowie andere Gegenstände, die vom Hersteller zur Verwendung für Menschen mittels ihrer Funktion zum Zweck der Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, der Erkennung, Überwachung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen oder der Untersuchung, der Ersetzung oder der für Änderungen des anatomischen Aufbaus oder eines physiologischen Vorgangs oder Empfängnisregelung zu dienen bestimmt sind und deren bestimmungsmäßige Hauptwirkung im oder am menschlichen Körper weder durch pharmakologische oder immunologisch wirkende Mittel, noch durch Metabolismus erreicht wird, deren Wirkungsweise aber durch solche Mittel unterstützt werden kann. (Auszug aus §3 MPG)

In den Bereich der Medizinprodukte fallen, neben den bereits genannten, auch orthopädische Schrauben, Stents, Katheter und andere Hilfsmittel. Medizinprodukte unterliegen einem umfangreichen Zulassungsverfahren. Auch diese sind im Medizinproduktegesetz geregelt.

Wann greift die Medizinproduktehaftung?

Die Haftung für fehlerhafte Medizinprodukte richtet sich nach dem Produkthaftungsgesetz. Stellt sich zum Beispiel heraus, dass ein Herzschrittmacher defekt ist, muss geprüft werden, ob ein Fehler nur beim Gerät oder bei der gesamten Charge vorliegt. Bricht ein Hüftimplantat oder eine orthopädische Schraube, muss diese auf Materialfehler hin überprüft werden. Liegt ein solcher Materialfehler vor und führt dieser zu einer Schädigung des Patienten, dann ergibt sich daraus ein Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld – oft in nicht unbeträchtlicher Höhe.

Was ist im Falle eines Gesundheitsschadens zu tun?

Stellt sich bei der Prüfung eines bei Ihnen eingesetzten Medizinproduktes heraus, dass dieses fehlerhaft war, wenden wir uns an den Hersteller bzw. den Vertreiber des betroffenen Produktes und machen für Sie als Geschädigten Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche geltend. Steht fest, dass ein Materialfehler vorliegt und wird dieser von der Gegenseite anerkannt, muss die Höhe des Schmerzensgeldes und des Schadensersatzes bestimmt werden. Zu beachten ist dabei, dass Medizinproduktehersteller zwar zumeist an einer zügigen außergerichtlichen Regulierung des Schadens interessiert sind, da sie kein Interesse daran haben, dass die Qualität ihrer Medizinprodukte vor Gerichten oder in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Dennoch versuchen sie oft, die Patienten mit viel zu geringen Summen abzufinden. Die Unterstützung durch einen erfahrenen, kompetenten Fachanwalt für Medizinrecht ist hier also unbedingt erforderlich – gerade im Hinblick auf mögliche zukünftige Folgeschäden, die momentan noch gar nicht absehbar sind.

Wichtige erste Schritte

Wenn Sie den Verdacht oder die Gewissheit haben, durch den Einsatz eines Medizinproduktes einen gesundheitlichen Schaden erlitten zu haben, sollten Sie zügig aber bedacht handeln. Die wichtigsten ersten Schritte sind:

Nicht selbst den Hersteller kontaktieren.

Die meisten Hersteller von Medizinprodukten sind große, globale Unternehmen mit viel Erfahrung um Umgang mit Geschädigten. Auf eigene Faust den Anwälten der Gegenseite gegenüber zu treten, ist daher nicht sinnvoll und kann spätere rechtliche Schritte gegen die Hersteller des Medizinproduktes, den behandelnden Arzt oder das verantwortliche Krankenhaus erschweren oder sogar unmöglich machen.

Nicht auf Abfindungen einlassen.

Die meisten Hersteller von Medizinprodukten sind daran interessiert, die Aufmerksamkeit für mögliche Mängel an ihren Produkten so gering wie möglich zu halten. Daher bieten sie üblicher Weise sehr schnell außergerichtliche Abfindungen an. Diese liegen allerdings zumeist deutlich unter Ihren tatsächlichen Ansprüchen. Gerade unter Berücksichtigung möglicher späterer Folgeschäden sollten solche Abfindungen keinesfalls angenommen werden.

Keine Strafanzeige stellen.

Das Strafrecht ist, gerade was die Beweisregelung betrifft, deutlich strenger als das Zivilrecht. Deshalb ist eine Strafanzeige gegen den Hersteller eines Medizinproduktes, gegen einen Arzt oder das behandelnde Krankenhaus nicht zielführend. Sie kann zu jahrelangen Ermittlungen führen, die nicht selten aufgrund mangelnder Beweise eingestellt werden muss.

Kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Medizinrecht.

Fachanwälte für Medizinrecht sind erfahren in der gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlung von Fällen im Medizinprodukterecht und kennen sowohl die besten Strategien zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche als auch mögliche Fallen, die Sie unbedingt vermeiden sollten.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung.

Als Fachanwaltskanzlei haben wir uns auf das Medizinrecht spezialisiert und die Medizinproduktehaftung ist der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit. Wir bieten Ihnen eine kompetente juristische Beratung und Begleitung durch den gesamten Prozess, unterstützen Sie bei der konsequenten Durchsetzung Ihrer Ansprüche und der Berechnung des gesamten Schadens, einschließlich Schmerzensgeld, Schadensersatz, Kosten für erforderliche Behandlungen sowie vieler weiterer Folgekosten, die eventuell in Zukunft auf Sie zukommen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wenn Sie im Bereich des Geburtsschadensrechts oder der Medizinproduktehaftung einen Schaden erlitten haben, Opfer eines Arztfehlers oder eines Behandlungsfehlers wurden oder wenn Sie Probleme mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung haben, zögern Sie nicht, kompetente anwaltliche Hilfe hinzuzuziehen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unsere fundierte Beratung. Das Erstgespräch ist für Sie kostenfrei!

Sprechen Sie uns an.

beate brauner kommunizieren, Zürich |