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Zurückgerufene Philips-Beatmungsgeräte nicht herausgeben

Vorsicht! Sofern Sie vermuten, dass eine Erkrankung auf die Anwendung der zurückgerufenen Philips-Beatmungsgeräte zurückzuführen sind, geben Sie die Geräte nicht an Philips heraus, auch wenn Ihnen angeboten wird, dass diese Geräte untersucht werden sollen. Wir mussten leider zwei bittere Erfahrungen mit diesem „Angebot“ machen: 1.) wurden nur Fotos von dem Schaumstoff gemacht, als könne man anhand von Fotos sehen, ob von dem Schaumstoff toxische Stoffe abgegeben werden und 2.) wurde der Schaumstoff entgegen vorheriger Vereinbarung entsorgt. Hier mag an ein Versehen glauben, wer will. Es hätte eine inhalationstoxikologische Untersuchung stattfinden müssen. Anschließend hätte das Gerät samt Schaumstoff wieder ausgehändigt werden müssen.

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beate brauner kommunizieren, Zürich |