Medizinrecht Heynemann: Ihr Anwalt für Behandlungsfehler, Geburtsschäden, Arzthaftungsrecht - Kontaktieren Sie uns Kontakt
Medizinrecht Heynemann: Ihr Anwalt für Behandlungsfehler, Geburtsschäden, Arzthaftungsrecht - Kontaktieren Sie uns

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030 88 71 50 88

Mail:
kanzlei@medizinrecht-heynemann.de

Kanzlei für Medizinrecht
Jörg F. Heynemann
Brunnenstraße 37
10115 Berlin

Die Kosten unserer anwaltlichen Beratung

Kostenfreie Erstberatung

Gerade wenn Sie als Betroffene/r gesundheitliche Schäden aus einem Arztfehler, einem Behandlungsfehler oder aufgrund eines fehlerhaften Medizinproduktes davongetragen haben, ist die zusätzliche Belastung durch einen gerichtlichen oder außergerichtlichen Prozess das Letzte, was Sie brauchen. Dessen sind wir uns wohl bewusst. Deshalb bieten wir neuen Mandant*innen in medizinischen Fragen oder in Fragen der Arzthaftung / Medizinproduktehaftung eine kostenfreie Erstberatung an, in deren Verlauf wir eine erste Einschätzung Ihres persönlichen Falles vornehmen. Diese Erstberatung kann bei uns in der Kanzlei oder auch telefonisch stattfinden.

Die anwaltliche Erstberatung beruht in der Regel auf Ihren Angaben als Mandant*in und hilft uns dabei abzuschätzen, ob der Fall erfolgversprechend weiter verfolgt werden kann oder ob weitere medizinische Recherchen erforderlich sind. Nur wenn wir überzeugt sind, dass die zu erwartende Belastung für Sie einen positiven Nutzen hat, fordern wir ggf. weitere Informationen an und leiten alle weiteren notwendigen Schritte ein.

Beratungsgespräche

Unsere Beratungsgespräche rechnen wir mit einer Pauschale von 50,- bis 100,- Euro ab (zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer), je nach Beratungsaufwand und je nachdem, ob während des Gespräches bereits umfangreiche Behandlungsunterlagen gesichtet werden können.

Rechtschutzversicherung

Wenn sich während der Erstberatung herausstellt, dass Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld gegenüber dem Krankenhaus, der Arztpraxis oder der Versicherung weiter verfolgt werden sollten, setzen wir uns mit Ihrer Rechtschutzversicherung in Verbindung und klären die Kostenübernahme für den Rechtsstreit. In der Regel werden die Kosten des außergerichtlichen Verfahrens (sowie, falls erforderlich, auch die des gerichtlichen Verfahrens) in Arzthaftungsfällen von der Rechtschutzversicherung übernommen. Entgegen der Auffassung vieler Patienten sind Arzthaftungsfälle von einer „normalen“ Privatrechtschutzversicherung nicht ausgenommen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wenn Sie im Bereich des Geburtsschadensrechts oder der Medizinproduktehaftung einen Schaden erlitten haben, Opfer eines Arztfehlers oder eines Behandlungsfehlers wurden oder wenn Sie Probleme mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung haben, zögern Sie nicht, kompetente anwaltliche Hilfe hinzuzuziehen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unsere fundierte Beratung. Das Erstgespräch ist für Sie kostenfrei!

Sprechen Sie uns an.

beate brauner kommunizieren, Zürich |