Schlaganfall: Wenn plötzlich nichts mehr ist wie zuvor.
Spezialisierte Hilfe bei Behandlungsfehlern, Aufklärungsmängeln und der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach einem Schlaganfall.
Ein Schlaganfall verändert alles – von einem Moment auf den anderen.
Ein Schlaganfall tritt plötzlich auf und kann zu schwersten körperlichen und geistigen Behinderungen führen. Von einem Tag auf den anderen ist nichts mehr wie zuvor. Betroffene können nicht mehr sprechen, nicht mehr laufen, nicht mehr schlucken. Halbseitenlähmungen, Sprachstörungen und die Angewiesenheit auf einen Rollstuhl oder Pflegeheim gehören zu den häufigen Folgen.
Für Patienten und ihre Angehörigen stellt ein Schlaganfall ein massives Trauma dar. Das bisherige Leben, die Selbstständigkeit, oft auch die Berufstätigkeit – all das kann innerhalb von Minuten verloren gehen. Die psychischen Belastungen sind immens. Hinzu kommen existenzielle Sorgen: Wie geht es weiter? Wer kommt für die Kosten auf? War die Behandlung richtig?
Gerade in dieser Ausnahmesituation ist es entscheidend, dass Sie kompetente rechtliche Unterstützung erhalten. Denn häufig hätten die schweren Folgen eines Schlaganfalls vermieden oder zumindest gemindert werden können – wenn die Behandlung rechtzeitig und korrekt erfolgt wäre.
Wann liegt ein Behandlungsfehler beim Schlaganfall vor?
Nichterkennen des Schlaganfalls
Ein häufiger Fehler besteht darin, dass ein Schlaganfall nicht erkannt wird und eine zwingend notwendige Lysetherapie nicht rechtzeitig eingeleitet werden kann. Gelegentlich kommt es dann auch zu einem zweiten Schlaganfall, der wesentlich schwerere Körperbeeinträchtigungen auslöst.
Wenn der behandelnde Arzt die Ursache der Beschwerden – nämlich eine Thrombose – nicht erkennt, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Ein schuldhafter Diagnosefehler oder ein Befunderhebungsfehler kann vorliegen, wenn die behandelnden Ärzte es unterlassen, die Einlieferungsdiagnose kritisch zu hinterfragen und eine neurologische Ursache in Betracht zu ziehen. Wird ein solcher Fehler als grober Fehler bewertet, kann dies zu Beweiserleichterungen für den Patienten führen.
Verzögerte Verlegung in eine geeignete Klinik
Wenn ein Arzt erkennt, dass das unklare klinische Beschwerdebild des Patienten umgehend weitere diagnostische Maßnahmen wie eine Hirndiagnostik erfordert, die Verlegung in ein ausreichend ausgestattetes Krankenhaus aber auf den nächsten Tag verschiebt, liegt ein Befunderhebungsfehler vor.
Fehlende oder verspätete Therapie
Die gravierenden Folgen eines Schlaganfalls lassen sich oft vermeiden, wenn rechtzeitig ein Rettungswagen mit medizinisch qualifizierten Rettungskräften angefordert wird. Diese können früh- oder rechtzeitig eine Therapie durch Lyse oder Heparinisierung einleiten. Unterbleibt diese Anforderung, handelt es sich um eine fehlende oder verspätete Therapie.
Unzureichende Ausstattung der Klinik
Die neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls setzt eine Behandlung auf einer spezialisierten Einheit durch ein multidisziplinäres, auf die Schlaganfallbehandlung spezialisiertes Team voraus. Dieses wiederum muss unter der fachlichen Behandlungsleitung durch einen Facharzt für Neurologie arbeiten. Der jeweilige Arzt muss sich auf der Spezialeinheit für Schlaganfallpatienten ausschließlich um diese Patienten kümmern und hat keine zusätzlichen Aufgaben zu erfüllen.
Eine zertifizierte Schlaganfallstation ist durch ihre Möglichkeiten einer umfangreichen Diagnostik geprägt, einschließlich 24 Stunden/7 Tage Untersuchungen mittels Computertomographie, Magnetresonanztomographie, Ultraschall-Untersuchung und Labor. Dieser Verbund an sächlichem und personellem Mitteleinsatz ist nur in einer spezialisierten Einrichtung der stationären Versorgung zu gewährleisten.
Beweiserleichterung bei groben Behandlungsfehlern
Wann greift die Beweislastumkehr?
Im Falle eines groben Behandlungsfehlers greift eine Beweislastumkehr zugunsten des Geschädigten ein, soweit es um die Frage geht, ob die schwerwiegenden Folgen auch bei rechtzeitiger Hinzuziehung eines Rettungsdienstes oder rechtzeitiger Behandlung eingetreten wären.
Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Behandelnde die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt und schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt und das nicht beachtet hat, was im gegebenen Fall jedem einleuchten musste.
Was bedeutet das für Sie als Patient?
Kommt dem Patienten aufgrund eines grob fehlerhaften Behandlungsgeschehens die Beweislastumkehr zugute, muss der Arzt oder das Krankenhaus darlegen und beweisen, dass die geklagten Beschwerden nicht auf der unterbliebenen Behandlung beruhten.
Dies ist eine erhebliche Erleichterung für Sie als Geschädigten. Normalerweise müssten Sie beweisen, dass der Fehler zu Ihrem Schaden geführt hat. Bei einem groben Behandlungsfehler kehrt sich diese Beweislast um.
Welche Schadensersatzansprüche stehen Ihnen zu?
Schmerzensgeld
Ein Beispiel: Bei einem nicht erkannten Schlaganfall, der zu einem zweiten Schlaganfall mit schweren Folgen führte, können Schmerzensgelder im höheren sechsstelligen Bereich gerechtfertigt sein. Maßgeblich sind dabei Sprachstörungen, Lähmungen, die Notwendigkeit eines Rollators beim Laufen und die Tatsache, dass ein Arm nicht mehr verwendbar ist. Hierbei kommt es auf die Einzelheiten an.
Erwerbsschaden und Verdienstausfall
Aus einer an sich unproblematischen Verletzung kann ein Dauerschaden entstehen, der dazu führt, dass der Geschädigte vollständig erwerbsunfähig wird. Wird hier zu früh, ohne Berücksichtigung dieser Risiken, reguliert, entsteht zum einen ein extremer Ausfall beim Geschädigten. Wenn Sie aufgrund des Schlaganfalls nicht mehr arbeiten können, haben Sie Anspruch auf Ersatz des entgangenen Verdienstes – auch für die Zukunft.
Haushaltsführungsschaden
Wenn chronische Beschwerden entstehen, kann ein Großschaden bis hin zur Pflegebedürftigkeit eintreten mit allen sich ergebenden Konsequenzen wie Arbeitsunfähigkeit und Beeinträchtigung der Haushaltsführung.
Können Sie Ihren Haushalt nicht mehr selbst führen, steht Ihnen Ersatz für die notwendige Hilfe zu.
Vermehrte Bedürfnisse und Pflegekosten
Nach einem Schlaganfall kann eine Unterbringung in einem Pflegeheim notwendig werden oder Sie werden zuhause von Angehörigen gepflegt. Die Kosten für Pflege, Hilfsmittel, Umbaumaßnahmen und sonstige krankheitsbedingte Mehraufwendungen sind zu ersetzen.
Warum ist spezialisierte Beratung so wichtig?
Die Komplexität von Schlaganfall-Fällen
Am Anfang des Mandates steht die gründliche und umfängliche Sachverhaltsermittlung. Zu den grundlegenden Pflichten des Anwalts gehört es, den rechtlich zu beurteilenden Sachverhalt sorgfältig und vollständig zu ermitteln.
Kernstück anwaltlicher Tätigkeit auf Patientenseite ist die sorgfältige Ermittlung der relevanten Fakten. Die Komplexität arzthaftungsrechtlicher Schadensregulierung gebietet, im Interesse des Patienten vor Anspruchsanmeldung eine sorgfältige Sachverhaltsermittlung.
Medizinische Fachkenntnisse erforderlich
Der Anwalt muss sich zwingend auch in die medizinische Thematik einarbeiten und entsprechende Fortbildungen besucht haben, um diese Fälle kompetent bearbeiten zu können.
Netzwerk aus Spezialisten
Um eine optimale Regulierung aller Schadensersatzansprüche des Geschädigten zu erzielen, ist es neben eigenen Spezialkenntnissen des Rechtsanwalts unabdingbar, dass dieser auf ein Netzwerk anderer Spezialisten aus dem medizinischen Bereich zurückgreifen kann, also in erster Linie auf Neurologen und Neurochirurgen.
Jörg Heynemann – Ihr Spezialist für Schlaganfall-Fälle
Langjährige Erfahrung im Medizinrecht
Als Fachanwalt für Medizinrecht habe ich mich seit vielen Jahren auf die Vertretung von Schlaganfall-Patienten spezialisiert. Ich kenne die medizinischen Zusammenhänge, die rechtlichen Fallstricke und die Taktiken der Versicherungen.
Umfassende Betreuung in einer schweren Zeit
Ich weiß, dass ein Schlaganfall nicht nur eine medizinische, sondern auch eine existenzielle Krise darstellt. Deshalb nehme ich mir Zeit für Sie und Ihre Angehörigen. Ich erkläre Ihnen verständlich, welche Rechte Sie haben und wie wir diese gemeinsam durchsetzen.
Durchsetzung aller Schadenspositionen
Nur wenn der Anwalt bei dem zu bearbeitenden Fall und dem entsprechenden Verletzungsbild die Komplikationen, Spätfolgen und eventuellen Risiken kennt, kann er diese auch gegenüber dem Versicherer vortragen. Dies kann sich für den Mandanten in barer Münze auszahlen, da sich sowohl die Standardschadenspositionen Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden als auch vermehrte Bedürfnisse gravierend verändern können, wenn die objektiv vorhersehbaren Komplikationen, Spätfolgen und Risiken bereits von Anfang an in die Bezifferung der Ansprüche eingearbeitet werden. Ich sorge dafür, dass keine Schadensposition übersehen wird und Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.
Bundesweite Vertretung
Die Kanzlei Medizinrecht Heynemann vertritt Mandanten im gesamten Bundesgebiet. Auch wenn Sie nicht in meiner unmittelbaren Nähe wohnen, können wir Ihren Fall kompetent bearbeiten.
Wie können wir Ihnen helfen?
Wenn Sie im Bereich des Geburtsschadensrechts oder der Medizinproduktehaftung einen Schaden erlitten haben, Opfer eines Arztfehlers oder eines Behandlungsfehlers wurden oder wenn Sie Probleme mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung haben, zögern Sie nicht, kompetente anwaltliche Hilfe hinzuzuziehen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unsere fundierte Beratung. Das Erstgespräch ist für Sie kostenfrei!