Knieendoprothese der Aesculap AG kann versagen
Das Aesculap univation® X System kann versagen und zu einer Lockerung des zementierten Teils der Prothese führen, so dass eine Revisionsoperation erforderlich wird. In einem solchen Fall muss die univation®-Prothese wieder entfernt werden. Es ist nach Angaben von Aesculap gehäuft zu diesem Produktversagen gekommen (PDF zur Meldung herunterladen). Sollten Sie von einem solchen Fall betroffen sein, stehen Ihnen Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche zu.
Das sollten Sie bei einem Versagen der Aesculap univation® X Knieendoprothese beachten:
- Lassen Sie sich nicht vorschnell auf Entschädigungsangebote des Herstellers ein.
- Sorgen Sie dafür, dass Ihnen die Prothese nach der Revisionsoperation unbedingt ausgehändigt wird. Es handelt sich um Ihr Eigentum.
Laut Angaben des Herstellers ist eine vorsorgliche Entfernung des univation® X Systems nicht erforderlich. Wenn das System einwandfrei funktioniert, müssen Sie sich keine Sorgen machen.
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