Arzthaftung, Medizinprodukterecht, Geburtsschadensrecht, Versicherungsrecht: Unsere Rechtsgebiete
Als Fachanwälte haben wir uns auf die Gebiete des Medizinrechts und des Versicherungsrechts spezialisiert. Diese umfassen Bereiche wie das Arzthaftungsrecht, das Geburtsschadensrecht, die Medizinproduktehaftung aber auch das Personenschadensrecht sowie rechtliche Fragen rund um die Unfallversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung. Viele anwaltliche Schwerpunkte innerhalb dieser Bereiche greifen ineinander und sind im Falle eines gesundheitlichen Schadens – etwa durch einen Arztfehler oder Behandlungsfehler – für die Betroffenen relevant. Erfahren Sie mehr über die einzelnen Rechtsgebiete und wie wir Sie im Falle eines erlittenen Gesundheitsschadens unterstützen können.
Arzthaftungsrecht
Als Patientenanwälte vertreten wir Sie in Fällen von Behandlungsfehlern, Aufklärungsfehlern, bei Geburtsschäden, bei Therapiefehlern, Erkrankungen aufgrund mangelnder Krankenhaushygiene sowie bei Dokumentationsmängeln oder Fehlern in der Pflege.
Geburtsschadensrecht
Im Bereich des Geburtsschadensrechts vertreten unsere Anwälte Mandant*innen bei Fehlern in der Schwangerschaftsvorsorge, der pränatalen Diagnostik, in der Kinderwunschbehandlung oder während der Geburt.
Medizinprodukterecht
Als Spezialkanzlei für Medizinprodukterecht machen wir für Sie im Falle eines Schadens Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüche geltend.
Personenschadensrecht
Als Fachanwälte für Personenschadensrecht vertreten wir Sie bei Personenschäden durch Verkehrsunfälle, private Unfälle und Körperverletzung, bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen sowie im Falle der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten.
Versicherungsrecht
Als Fachanwälte für Versicherungsrecht vertreten wir Sie gegenüber Unfallversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und Haftpflichtversicherungen, die sich weigern die vertraglich vereinbarten Leistungen im Falle eines Unfalls oder bei Eintritt der Berufsunfähigkeit zu erbringen.
Arzneimittelrecht und Arzneimittelhaftung
Auf dem Gebiet des Arzneimittelrechts befassen wir uns nahezu ausschließlich mit der Arzneimittelhaftung. Aufgrund einer Gesetzesnovellierung im Jahr 2002 können wir die Geltendmachung entsprechender Ansprüche aus anwaltlicher Sicht jedoch nur noch in Ausnahmefällen empfehlen: etwa dann, wenn keine andere Ursache als die Schädigung durch ein Arzneimittel denkbar ist (etwa bei verseuchten Blutkonserven) oder wenn bestimmte Arzneimittel (Levimir / Zoloft) zum Einsatz gekommen sind.
Regressschäden
Die Anwaltskanzlei Heynemann vertritt seit vielen Jahren Krankenkassen und Rentenversicherungsträger bei der Durchsetzung von Regressansprüchen in Arzthaftungsfällen, Geburtsschadensfällen, bei Personenschäden, in Fällen der Medizinproduktehaftung, der Tierhalterhaftung sowie bei Verkehrsunfällen.
Das sagen unsere Mandant:innen
Wie können wir Ihnen helfen?
Wenn Sie im Bereich des Geburtsschadensrechts oder der Medizinproduktehaftung einen Schaden erlitten haben, Opfer eines Arztfehlers oder eines Behandlungsfehlers wurden oder wenn Sie Probleme mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung haben, zögern Sie nicht, kompetente anwaltliche Hilfe hinzuzuziehen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unsere fundierte Beratung. Das Erstgespräch ist für Sie kostenfrei!