Medizinrecht Heynemann: Ihr Anwalt für Behandlungsfehler, Geburtsschäden, Arzthaftungsrecht - Kontaktieren Sie uns Kontakt
Medizinrecht Heynemann: Ihr Anwalt für Behandlungsfehler, Geburtsschäden, Arzthaftungsrecht - Kontaktieren Sie uns

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030 88 71 50 88

Mail:
kanzlei@medizinrecht-heynemann.de

Kanzlei für Medizinrecht
Jörg F. Heynemann
Brunnenstraße 37
10115 Berlin

Arzthaftung, Medizinprodukterecht, Geburtsschadensrecht, Versicherungsrecht: Unsere Rechtsgebiete

Als Fachanwälte haben wir uns auf die Gebiete des Medizinrechts und des Versicherungsrechts spezialisiert. Diese umfassen Bereiche wie das Arzthaftungsrecht, das Geburtsschadensrecht, die Medizinproduktehaftung aber auch das Personenschadensrecht sowie rechtliche Fragen rund um die Unfallversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung. Viele anwaltliche Schwerpunkte innerhalb dieser Bereiche greifen ineinander und sind im Falle eines gesundheitlichen Schadens – etwa durch einen Arztfehler oder Behandlungsfehler – für die Betroffenen relevant. Erfahren Sie mehr über die einzelnen Rechtsgebiete und wie wir Sie im Falle eines erlittenen Gesundheitsschadens unterstützen können.

Arzthaftungsrecht

Als Patientenanwälte vertreten wir Sie in Fällen von Behandlungsfehlern, Aufklärungsfehlern, bei Geburtsschäden, bei Therapiefehlern, Erkrankungen aufgrund mangelnder Krankenhaushygiene sowie bei Dokumentationsmängeln oder Fehlern in der Pflege.

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Geburtsschadensrecht

Im Bereich des Geburtsschadensrechts vertreten unsere Anwälte Mandant*innen bei Fehlern in der Schwangerschaftsvorsorge, der pränatalen Diagnostik, in der Kinderwunschbehandlung oder während der Geburt.

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Medizinprodukterecht

Als Spezialkanzlei für Medizinprodukterecht machen wir für Sie im Falle eines Schadens Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüche geltend.

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Personenschadensrecht

Als Fachanwälte für Personenschadensrecht vertreten wir Sie bei Personenschäden durch Verkehrsunfälle, private Unfälle und Körperverletzung, bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen sowie im Falle der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten.

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Versicherungsrecht

Als Fachanwälte für Versicherungsrecht vertreten wir Sie gegenüber Unfallversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und Haftpflichtversicherungen, die sich weigern die vertraglich vereinbarten Leistungen im Falle eines Unfalls oder bei Eintritt der Berufsunfähigkeit zu erbringen.

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Arzneimittelrecht und Arzneimittelhaftung

Auf dem Gebiet des Arzneimittelrechts befassen wir uns nahezu ausschließlich mit der Arzneimittelhaftung. Aufgrund einer Gesetzesnovellierung im Jahr 2002 können wir die Geltendmachung entsprechender Ansprüche aus anwaltlicher Sicht jedoch nur noch in Ausnahmefällen empfehlen: etwa dann, wenn keine andere Ursache als die Schädigung durch ein Arzneimittel denkbar ist (etwa bei verseuchten Blutkonserven) oder wenn bestimmte Arzneimittel (Levimir / Zoloft) zum Einsatz gekommen sind.

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Regressschäden

Die Anwaltskanzlei Heynemann vertritt seit vielen Jahren Krankenkassen und Rentenversicherungsträger bei der Durchsetzung von Regressansprüchen in Arzthaftungsfällen, Geburtsschadensfällen, bei Personenschäden, in Fällen der Medizinproduktehaftung, der Tierhalterhaftung sowie bei Verkehrsunfällen.

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Das sagen unsere Mandant:innen

  • „Medizinrecht ist ein sehr spezifisches Recht und in guten Händen zu sein ist schwer. Die Kanzlei Heynemann genießt bundesweit einen exzellenten Ruf und unsere Erfahrung könnte nicht besser sein. Das Mandat wurde mit großer Sachlichkeit, Kompetenz, guter Kommunikation und entscheidendem Geschick von Herrn Heynemann ausgeführt. Deswegen war das erreichte Ergebnis ausgezeichnet. Die Kanzlei ist sehr zu empfehlen.“J. Z. (Google Rezensionen)
  • „Ich bin absolut zufrieden. Sehr positiv möchte ich hervorheben, dass nicht jeder Fall übernommen wird. Mein Fall wurde erst ausgiebig geprüft und abgewogen. Erst als sich die Kanzlei sicher war, dass ein Behandlungsfehler vorlag, wurde mein Fall übernommen. Erste Erfolge konnten bereits gut geschrieben werden. Ebenfalls positiv ist, dass ich stets eine sehr kompetente Antwort erhielt. Medizinisch sogar detaillierter als bei jedem besuchten Arzt.“C. T. (Google Rezensionen)
  • „Herr Heynemann ist ein ausgezeichneter, fachkundiger Medizinfachanwalt, den ich uneingeschränkt empfehlen kann.“F. R. (Google Rezensionen)

Wie können wir Ihnen helfen?

Wenn Sie im Bereich des Geburtsschadensrechts oder der Medizinproduktehaftung einen Schaden erlitten haben, Opfer eines Arztfehlers oder eines Behandlungsfehlers wurden oder wenn Sie Probleme mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung haben, zögern Sie nicht, kompetente anwaltliche Hilfe hinzuzuziehen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unsere fundierte Beratung. Das Erstgespräch ist für Sie kostenfrei!

Sprechen Sie uns an.

beate brauner kommunizieren, Zürich |