Kompetenz und Erfahrung in Medizinrecht, Geburtsschadensrecht, Medizinproduktehaftung, Arzneimittelrecht und Versicherungsrecht.
Patienten und Betroffene sind oft unsicher und desillusioniert, wenn es darum geht, ihre Rechte gegenüber dem Krankenhaus, der Versicherung, dem Arzt oder der Pflegeeinrichtung geltend zu machen. Deshalb stehen bei unserer anwaltlichen Tätigkeit gegenseitiges Vertrauen und eine konsequente, sachliche Einschätzung der Umstände im Falle eines erlittenen Schadens an erster Stelle.
Die Anwaltskanzlei Heynemann hat sich auf das Medizinrecht spezialisiert und betreut seit 2007 Mandant*innen bundesweit gerichtlich und außergerichtlich – mit einer Erfolgsquote von über 80 Prozent!
Unsere Erfahrung hat gezeigt: Oft sind die Aussichten auf Erfolg weitaus höher als zunächst vermutet. Wir beraten Sie gern, persönlich und transparent. Sprechen Sie uns an!
Ihre Vorteile
Kostenfreie Erstberatung
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und eine sachliche Einschätzung der Erfolgsaussichten sind für unsere anwaltliche Tätigkeit von zentraler Bedeutung. Deshalb ist die Erstberatung in unserer Anwaltskanzlei für Sie kostenfrei.
Bundesweite Vertretung
Der Sitz unserer Anwaltskanzlei ist in Berlin. Dennoch vertreten wir Mandant*innen im Bereich des Medizinrechts bundesweit, gerichtlich und außergerichtlich.
Hohe Erfolgsaussichten
Die exakte Prüfung aller Umstände und unsere jahrelange Erfahrung im Medizinrecht und im Arzthaftungsrecht haben dazu geführt, dass wir in über 80% aller an uns übertragenen Fälle ein positives Ergebnis für unsere Mandant*innen erzielen konnten.
Erfahrung bei außergerichtlichen Verhandlungen
Prozesse vor Gericht sind oft eine zusätzliche, langwierige Belastung für die Betroffenen. Deshalb versuchen wir, soweit möglich, außergerichtliche Einigungen mit einem optimalen Ergebnis für unsere Mandant*innen zu erzielen.
Das sagen unsere Mandant:innen
So erreichen Sie uns
Standort
Brunnenstraße 37, 10115 Berlin
T +49 30 88 71 50 88
F +49 30 88 71 50 89
kanzlei@medizinrecht-heynemann.de
Sprechzeiten
Mo. – Do.: 9.00 – 12.30 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Fr.: 9.00 – 13.00 Uhr
Mitgliedschaften und
Kooperationen
Wie können wir Ihnen helfen?
Wenn Sie im Bereich des Geburtsschadensrechts oder der Medizinproduktehaftung einen Schaden erlitten haben, Opfer eines Arztfehlers oder eines Behandlungsfehlers wurden oder wenn Sie Probleme mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung haben, zögern Sie nicht, kompetente anwaltliche Hilfe hinzuzuziehen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unsere fundierte Beratung. Das Erstgespräch ist für Sie kostenfrei!