Medizinrecht Heynemann: Ihr Anwalt für Behandlungsfehler, Geburtsschäden, Arzthaftungsrecht - Kontaktieren Sie uns Kontakt
Medizinrecht Heynemann: Ihr Anwalt für Behandlungsfehler, Geburtsschäden, Arzthaftungsrecht - Kontaktieren Sie uns

Telefon

030 88 71 50 88

Mail:
kanzlei@medizinrecht-heynemann.de

Kanzlei für Medizinrecht
Jörg F. Heynemann
Brunnenstraße 37
10115 Berlin

Ihr Partner für die private Unfallversicherung
Willkommen bei Ihrer Anwaltskanzlei für Versicherungsrecht in Berlin.

In einer Welt, in der Unfälle und andere unvorhergesehene Ereignisse unser Leben auf den Kopf stellen können, ist es wichtig, einen starken Partner im Bereich des Versicherungsrechts an Ihrer Seite zu wissen.

Unsere Anwaltskanzlei in Berlin hat sich auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Bereich der privaten Unfallversicherung spezialisiert. Mit langjähriger Erfahrung und Expertise unterstützen wir Sie auch in komplexen Fällen, an die Ihnen zustehenden Leistungen aus der privaten Unfallversicherung zu gelangen, sich gegen Leistungsverweigerung seitens Ihrer Versicherungsgesellschaft zu wehren oder ungerechtfertigte Gutachten abzuwehren.

Private Unfallversicherungen: Sicherheit für den Ernstfall.

Ein Unfall kann jederzeit geschehen und hat oft weitreichende Folgen. Unsere Anwaltskanzlei in Berlin unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche aus der privaten Unfallversicherung geltend zu machen. Wir helfen Ihnen, die richtigen Schritte einzuleiten, um eine faire Entschädigung im Falle eines Unfalls zu erhalten. Egal, ob es um die Klärung von Leistungsansprüchen oder die Durchsetzung von Schadensersatzforderungen geht: wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung zur Seite.

Unsere Leistungen im Bereich der privaten Unfallversicherung

Individuelle, ausführliche Beratung

In einem ersten Gespräch schildern Sie uns Ihren Fall – wir geben Ihnen eine individuelle Ersteinschätzung und analysieren die Erfolgschancen für die Durchsetzung Ihrer Versicherungsansprüche.

Analyse und Handlungsempfehlung

Wir prüfen Ihren Versicherungsschutz im Bereich der privaten Unfallversicherung und die geltenden rechtlichen Grundlagen. Auf Basis dieser Einschätzung erläutern wir Ihnen Ihre Erfolgsaussichten, mögliche Ansprüche und geben Handlungsempfehlungen.

Vertretung gegenüber der Versicherung

Gemeinsam mit Ihnen entscheiden unsere Anwälte über das weitere Vorgehen. In Absprache mit Ihnen übernehmen wir die rechtliche Durchsetzung Ihrer Versicherungsansprüche inklusive Ihrer Vertretung gegenüber der Versicherung vor Gericht.

Warum wir?
Erfahrene Anwälte für Versicherungsrecht

Fachkompetenz

Unsere Anwälte verfügen über umfangreiche Kenntnisse im Versicherungsrecht und haben bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten.

Individuelle Beratung

Wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihre Anliegen. Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Transparente Kosten

Bei uns wissen Sie von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen. Wir bieten faire und transparente Honorare.

Engagierte Vertretung

Wir kämpfen für Ihre Rechte und setzen uns mit Nachdruck für Ihre Interessen ein.

  • Wir sind zugelassene Fachanwälte für Versicherungsrecht.
  • Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Durchsetzung von Versicherungsansprüchen.
  • Wir beraten und vertreten Sie vom ersten Moment an.
  • Wir vertreten Mandanten bundesweit, auch vor Gericht.
  • Wir verfügen über eine sehr hohe Erfolgsquote.

Mehr über unsere Anwaltskanzlei …

Häufige Fragen rund um die private Unfallversicherung

Was ist bei der Meldung eines Unfalls zu beachten?

  • Dokumentation: Wenn Sie einen Unfall erleiden, ist es wichtig, dass Sie den Unfallhergang so genau wie möglich dokumentieren (lassen), um später gegenüber der Unfallversicherung nachweisen zu können, dass es sich tatsächlich um einen Unfall handelt und die Voraussetzungen der Unfallversicherung erfüllt sind.
  • Fristen beachten: Typischerweise binden private Unfallversicherungen die Leistungserbringung an die Einhaltung bestimmter Fristen. Achten Sie deshalb unbedingt darauf, dass der Unfall, die dauerhafte Schädigung oder die Invalidität innerhalb der geforderten Frist vom Arzt festgestellt wird und Sie die Leistung gegenüber Ihrer Unfallversicherung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums geltend machen.

  • Arztberichte aufbewahren: Ebenso wie den Unfall selbst sollten Sie auch den Behandlungsverlauf dokumentieren (lassen). Lassen Sie sich von Ihrem Arzt die Arztberichte geben und bewahren Sie diese sorgfältig auf. Diese können eine wichtige Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Versicherungsansprüche sein.
  • Vorsicht bei Gutachten: Beauftragt eine Unfallversicherung einen Gutachter oder ein Gutachterinstitut mit der Bewertung Ihres Unfallschadens, sollten Sie als Versicherte*r nicht zu schnell und ohne weitere Prüfung einer Abfindung oder einem Vergleich zustimmen. Lassen Sie unbedingt einen Fachanwalt für Versicherungsrecht das Gutachten prüfen.

Häufige Gründe, aus denen private Unfallversicherungen Leistungen ablehnen

  • Definition von „Unfall“: In vielen Fällen lehnen Unfallversicherungen die Zahlung der Versicherungsleistung ab, weil unklar ist, ob tatsächlich ein Unfall nach geltender Definition stattgefunden hat. Diese besagt, dass ein Unfall dann vorliegt, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine gesundheitliche Schädigung erleidet. Als versicherte Person müssen Sie gegenüber Ihrer Unfallversicherung beweisen, dass Sie einen Unfall erlitten haben und dass die in den Versicherungsbedingungen festgelegten Voraussetzungen für die Zahlung der Versicherungsleistung erfüllt sind.
  • Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss: Haben Sie als versicherte Person einen Unfall unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen erlitten, kann die Unfallversicherung in der Regel die Zahlung der Versicherungsleistung verweigern. Auch hier ist entscheidend, wie die Vertragsbedingungen der Unfallversicherung gestaltet sind. Einige Unfallversicherungen schließen die Leistungserbringung in einem solchen Fall nicht grundsätzlich aus.
  • Dauerhafter körperlicher Schaden: Wenn in Ihrer Unfallversicherung die Zahlung einer Invaliditätsleistung oder einer Unfallrente vereinbart wurde, wird die Versicherung diese Leistung in der Regel nur dann erbringen, wenn feststeht, dass Sie durch Ihren Unfall einen dauerhaften körperlichen Schaden davongetragen haben. Dabei handelt es sich um eine dauerhafte, erhebliche körperliche oder geistige Beeinträchtigung. Ein gebrochener Arm oder ein Bandscheibenvorfall gelten z.B. nicht als dauerhafter Schaden – es sei denn, der Arm ist in seiner Funktion dauerhaft beeinträchtigt.
  • Zu niedrige Schadenshöhe: Je nach Unfallversicherung kann es sein, dass in den Versicherungsbedingungen eine bestimmte Schadenshöhe angegeben ist, die erreicht werden muss, damit die Versicherungsleistung erbracht wird. In diesen Fällen kann es sein, dass die Unfallversicherung zwar einen dauerhaften Schaden oder eine Invalidität anerkennt, den Grad der Schädigung aber als zu gering betrachtet und aus diesem Grunde die Zahlung der Versicherungsleistung verweigert.
  • Vorschädigungen: Ein häufiger Grund für die Verweigerung oder Kürzung der Versicherungsleistung durch die Unfallversicherung ist das Vorhandensein einer so genannten Vorinvalidität oder einer anderen bereits vorhandenen körperlichen Beeinträchtigung, die den Unfall und damit die dauerhafte gesundheitliche Schädigung verursacht hat.
  • Nicht erfüllte Fristen: In den Versicherungsvereinbarungen Ihrer Unfallversicherung sind bestimmte Fristen definiert, die Sie als versicherte Person unbedingt einhalten müssen. Dazu zählt u.a. auch der Zeitraum, innerhalb dessen Sie Ihren Unfall an die Unfallversicherung melden müssen. Halten Sie diese Fristen nicht ein, kann die Unfallversicherung die Zahlung der Versicherungsleistung verweigern.

Typische Leistungen einer privaten Unfallversicherung

In den meisten privaten Unfallversicherungen sind die folgenden typischen Versicherungsleistungen enthalten. Diese können in Ihrem eigenen Versicherungsvertrag allerdings abweichen.

  • Übernahme von Bergungskosten
  • Zahlung eines Krankenhaustagegeldes
  • Zahlung von Übergangsleistungen
  • Übernahme der Kosten für kosmetische Operationen
  • Leistung bei Invalidität
  • Zahlung einer Unfall-Rente
  • Zahlungen an Hinterbliebene im Todesfall

Wir prüfen Ihre Versicherungsunterlagen.

Selbst wenn Ihre private Unfallversicherung die Leistungserbringungen aus einem der oben genannten Gründe verweigert oder die vereinbarte Versicherungsleistung kürzt, können Sie unter Umständen erfolgreich für die Durchsetzung Ihrer Versicherungsansprüche eintreten. Unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht sind erfahren im Umgang mit Unfallversicherungen und ihren Strategien. So können wir schnell und sicher einschätzen, ob die Leistungsverweigerung durch Ihre Unfallversicherung begründet ist oder nicht. Sprechen Sie uns an!

Wie können wir Ihnen helfen?

Wenn Sie im Bereich des Geburtsschadensrechts oder der Medizinproduktehaftung einen Schaden erlitten haben, Opfer eines Arztfehlers oder eines Behandlungsfehlers wurden oder wenn Sie Probleme mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung haben, zögern Sie nicht, kompetente anwaltliche Hilfe hinzuzuziehen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unsere fundierte Beratung. Das Erstgespräch ist für Sie kostenfrei!

Sprechen Sie uns an.

beate brauner kommunizieren, Zürich |