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Kanzlei für Medizinrecht
Jörg F. Heynemann
Brunnenstraße 37
10115 Berlin

Ihre Anwaltskanzlei im Falle eines Personenschadens

Personenschäden sind Schäden an Ihrer Gesundheit, die zum Beispiel durch Unfälle im Straßenverkehr, durch private Unfälle und Körperverletzung, durch Arbeitsunfälle und Wegeunfälle sowie durch eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht entstehen können – zum Beispiel Unfälle bei Glätte, durch eine Baustelle, auf Spielplätzen oder durch umstürzende Bäume. Hierzu zählen auch Unfälle auf öffentlichen Veranstaltungen und beim Sport sowie gesundheitliche Schäden in Folge eines gewaltsamen Übergriffs oder einer Straftat. Schwere Personenschäden können Ihr Leben als Betroffene:r von Grund auf verändern. Eventuell sind Sie fortan nicht mehr erwerbsfähig, müssen kostspielige Umbauten an Ihrer Wohnumgebung vornehmen oder sind auf langwierige medizinische Behandlungen angewiesen. In vielen Fällen können Sie Ihr Leben nicht mehr so gestalten, wie Sie es bisher gewohnt waren oder wie Sie es geplant hatten. Das Personenschadensrecht ist darauf ausgelegt, diese Schäden rechtlich aufzuarbeiten und einen Teil der auf Sie zukommenden Last zu mindern. Das Personenschadensrecht ist Teil des Zivilrechts. Im Mittelpunkt stehen hier zivilrechtliche Ausgleichsansprüche, die Sie als Betroffene:r geltend machen können. In aller Regel sind dies Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Personenschäden nach Verkehrsunfällen

Eine der häufigsten Ursachen für schwere Personenschäden sind Unfälle im Straßenverkehr, für den besondere rechtliche Regelungen gelten, die die rechtliche Abwicklung vereinfachen. Im Straßenverkehr gilt zum Beispiel nicht das Verschuldensprinzip, sondern das Verursachungsprinzip – mit Auswirkung auf die Haftung bei der Verursachung eines Personenschadens. Zudem gilt in Deutschland eine Versicherungspflicht für Autofahrer bzw. Fahrzeugführer, die sich ebenfalls positiv auf die rechtliche Abwicklung von Personenschäden auswirkt. Ganz ohne eine gerichtliche Aufarbeitung des Schadens geht es allerdings oft dennoch nicht. Häufig wird dabei um die Mitverschuldensanteile gestritten, da die Verursachung eines Unfalls oft nicht einem Beteiligten allein anzurechnen ist. Hier ist die rechtliche Vertretung durch einen Fachanwalt für Personenschadensrecht von großer Bedeutung.

Personenschäden durch Körperverletzung

Der Tatbestand einer Körperverletzung hört sich vielleicht zunächst nicht dramatisch an, kann jedoch durchaus eine Haftung für entstandene Personenschäden begründen. Dabei ist es gleichgültig, ob die Körperverletzung vorsätzlich oder fahrlässig eingetreten ist. Im Falle einer Körperverletzung geht das zivilrechtliche Verfahren, bei dem es um einen Schadensausgleich durch Schmerzensgeld oder Schadensersatz geht, oft mit einem strafrechtlichen Prozess einher, bei dem eine Begleitung durch einen Fachanwalt notwendig ist. Wenn Sie von einer Körperverletzung betroffen sind oder Opfer einer Gewalttat wurden, stehen Ihnen also gleich mehrere rechtliche Schritte offen, um Kompensation und einen finanziellen Ausgleich für den erlittenen Personenschaden zu erstreiten.

Personenschäden durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Die Verkehrssicherungspflicht ist die Pflicht, bei Schaffung oder Unterhaltung einer Gefahrenquelle die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass andere geschädigt werden. Bei einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ergibt sich der Haftungsgrund nicht aus der Eröffnung oder der Unterhaltung einer Gefahrenquelle (z.B. im Straßenverkehr oder bei einem Forstbetrieb), sondern die Unterlassung notwendiger Schutzmaßnahmen. Zu beachten gilt dabei, dass in der Regel eine vollkommene Gefahrlosigkeit bei der Nutzung von Verkehrsflächen mit zumutbaren Mitteln als nicht erreichbar gilt. Hier ist also in jedem Fall abzuwägen, ob eine zumutbare Schutzmaßnahme den entstandenen Personenschaden verhindert hätte oder nicht. Auch hier ist die anwaltliche Begleitung durch einen Fachanwalt für Personenschadensrecht und einen Fachanwalt für Versicherungsrecht entscheidend.

Ihre Ansprüche bei einem entstandenen Personenschaden

Wenn Sie – in Folge eines Verkehrsunfalls, einer Körperverletzung, einen Arbeits- oder Wegeunfall – einen Personenschaden erlitten haben, stehen Ihnen in der Regel Schadensersatz und Schmerzensgeld zu.

Dabei soll der Schadensersatz die entstandenen materiellen Einbußen ausgleichen, zu denen nicht nur die bereits entstandenen Schäden zählen, sondern auch diejenigen, die in Zukunft auf Sie zukommen werden. Das sind zum Beispiel Behandlungskosten, Verdienstausfälle, Umbauten oder Kosten für die Pflege und die medizinische Behandlung. Auch Reparatur- und Ersatzkosten fallen in den Bereich des Schadensersatzes.

Das Schmerzensgeld soll dabei helfen, immaterielle Schäden auszugleichen. Dazu zählen unter anderem finanzielle Ausgleiche für erlittene Schmerzen, für dauerhafte körperliche Einschränkungen oder den Verlust von Lebensqualität.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung.

Unsere Fachanwälte für Personenschadensrecht und Versicherungsrecht bieten Ihnen eine kompetente juristische Beratung und Begleitung durch den gesamten Prozess, unterstützen Sie bei der konsequenten Durchsetzung Ihrer Ansprüche und der Berechnung des gesamten Schadens, einschließlich Schmerzensgeld, Schadensersatz, Kosten für erforderliche Behandlungen sowie vieler weiterer Folgekosten, die eventuell in Zukunft auf Sie zukommen. Dabei kümmern wir uns zunächst um die Anforderung von Befunden von Ihren behandelnden Ärzten, um den entstandenen Personenschaden gegenüber der Haftpflichtversicherung darzustellen und den Schaden exakt zu beziffern. Wir übernehmen für Sie die Bezifferung der Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung, fordern ggf. einen Vorschuss ein und sorgen für eine zügige Regulierung des entstandenen Schadens.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wenn Sie im Bereich des Geburtsschadensrechts oder der Medizinproduktehaftung einen Schaden erlitten haben, Opfer eines Arztfehlers oder eines Behandlungsfehlers wurden oder wenn Sie Probleme mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung haben, zögern Sie nicht, kompetente anwaltliche Hilfe hinzuzuziehen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unsere fundierte Beratung. Das Erstgespräch ist für Sie kostenfrei!

Sprechen Sie uns an.

beate brauner kommunizieren, Zürich |